Wohnen und Bauen in Hübingen

Kinder sind unsere Zukunft- daher fördern
wir den Nachwuchs und junge Familien!

 

Unsere Jugend und der Nachwuchs liegen uns besonders
am Herzen. Richtlinien zur Förderung junger Familien mit
Kindern schaffen Anreize zum Kauf eines Baugrundstücks
oder eines Hauses in unserer Gemeinde.

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen.

Für eine gute Zukunft setzt die
Ortsgemeinde Hübingen

auf Kinder und junge Familien

 

Wenn die Geburtenrate und die Lebenserwartung
konstant bleiben und Zu- und Abwanderungen
sich die Waage halten, dann gibt es schon in 50
Jahren eine Million Rheinland-Pfälzer weniger.

 

So sagen es die Bevölkerungsstatistiker voraus. Für den Ortsgemeinderat unserer Gemeinde ist dies ein Grund, gegenzusteuern und auf junge Familien und Kinder zu setzen.

 

Ein Förderprogramm soll jungen Familien einen Anreiz schaffen, in Hübingen zu wohnen und zu leben und Eigentum zu schaffen. Neben der Förderung zum Erwerb eines Hauses schafft die Gemeinde auch Anreize beim Kauf eines gemeindeeigenen Baugrundstückes.

 

Die Richtlinien im Detail:

  • Jeder (jungen) Familie, die ein gemeindeeigenes Baugrundstück erwirbt, bebaut und selbst bezieht, gewährt die Ortsgemeinde Hübingen einmalig nach dem Bezug des Bauprojektes und auf Antrag einen nachträglichen Preisnachlass auf die Grundstückspreise in Höhe von 1.000 € pro Kind, max. 3.000 €.
     
  • Jeder (jungen) Familie, die ein bereits bebautes Grundstück in der Ortsgemeinde Hübingen erwirbt und selbst bezieht, gewährt die Ortsgemeinde Hübingen einmalig und auf Antrag einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 500 € pro Kind, max. 1.500 €.
     
  • Für die Geburt eines Kindes erhalten die ortsansässigen Eltern eine einmalige Zuwendung der Ortsgemeinde Hübingen in Höhe von 150,- Euro.

 

Erläuterungen:

Die im Rahmen der Förderrichtlinien aufgeführten finanziellen Nachlässe/Zuschüsse gewährt die Ortsgemeinde Hübingen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und an jeden Berechtigten nur einmalig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Berücksichtigungsfähige Kinder sind alle eigenen, adoptierten oder Pflegekinder der Familie zum Zeitpunkt des Erwerbs eines Baugrundstücks bzw. eines bebauten Grundstücks, die nicht älter als 10 Jahre sind. Eheähnliche Gemeinschaften werden der Familie gleichgestellt.

Kontakt

Ortsbürgermeister

Hendrik Balagny
Schulstr. 20
56412 Hübingen

T 06439 901784

 

gemeinde@huebingen.de

www.huebingen.de

 

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Freitags 1700 - 1800 Uhr

 

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Kontaktformular

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© Thomas Sanner-Brohl